GEFAHRENABWEHRPLÄNE gem. der 12. BimSchVO


Ein Gefahrenabwehrplan für die Feuerwehr ist ein interner Plan eines Betriebs, der festlegt, wie im Falle eines Notfalls organisiert und reagiert wird, insbesondere bei Störfällen wie Bränden oder Stofffreisetzungen. 


Er enthält anlagenspezifische Informationen, die für die Einsatzkräfte der Feuerwehr notwendig sind, wie Gefahrenbereiche, Stoffdaten und Besonderheiten des Standorts, um eine effektive und schnelle Reaktion im Ernstfall zu ermöglichen.



Anwendungsbereiche:

Betrieblicher Gefahrenabwehrplan (BAGAP):
Dies ist die Grundlage für die interne Gefahrenabwehr und wird für Störfallbetriebe benötigt.


Externer Notfallplan (Sonderschutzplan):
In komplexen Betriebsbereichen oder Industrieparks wird zusätzlich ein übergreifender Plan für den Ernstfall entwickelt, der die Informationen aus den betrieblichen Plänen berücksichtigt